Hallo,
also so viel wie ich weiß, ist man dort steuerpflichtig, wo man seinen Wohnsitz hat. Das heißt, der Arbeitgeber darf nicht an das Finanzamt die Steuern entrichten, an dem er seinen Sitz hat, sondern muss die Steuerabzüge an die einzelnen Finanzbehörden aufteilen.
Die Steuererklärung geht ja auch an das Finanzamt des Wohnsitzes, nicht des Arbeitgeber-Sitzes.
P.S. Ich denke, dass dieses Forum nicht für Fragen rund um die Steuer da ist. Dieses ist doch mehr auf die Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung) ausgelegt.
Grüße
Professor