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Versorgungsbezüge während ATZ
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Krankenversicherung Leistungsrecht
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THEMA: Versorgungsbezüge während ATZ

Aw: Versorgungsbezüge während ATZ 4 Monate her #1067

  • Naivasha
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Auch noch Mal

hat sich zeitlich überschnitten.

Die Versicheringspflichten sind soweit klar wenn es sich um (Teil-) Ruhestand handelt. Da wird ja auch mit Solidarpakt usw. begründet.
Atz ist aber kein (Teil-/Vor-) Ruhestand. Ich ärgere mich zwar aber akzeptiere diese Beitragspflicht bei Rentenbezug im Ruhestand. Verstehe aber nicht wenn die Altersvorsorge vor dem Ruhestand wegen zu geringem Einkommen durch eine gesetzlich geregelte ATZ zur Sicherung maximaler GKV-Beiträge vernichtet wird nur weil vor 28 Jahren ein Fälligkeitstermin bei einer späteren Direktversicherung festgelegt wurde.

Und wie im Beispiel und allen mir bekannten Urteilen ging es um Menschen im Ruhestand , ich bin aber in einem Vollzeitarbeitsverhältnis und kann noch nicht einmal dazuverdienen. Mein Betrieb zahlt weiter für eine bAV.

Spielt den der Ruhestand bei einer Altersvorsorge keine Rolle mehr ?

Grüsse
Naivasha

Aw: Versorgungsbezüge während ATZ 4 Monate her #1073

  • Professor-X
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Ich verstehe hier - ehrlich gesagt - das Anliegen nicht so recht. Weshalb soll es einen Unterschied bei der Beitragsentrichtung geben, wenn man im Beschäftigungsverhältnis steht im Vergleich dazu wenn man im Rentenbezug ist?? Fakt ist doch, dass die Leistung bezogen wird und auf dieses Einkommen Beiträge entrichtet werden müssen. Die Leistung fängt, wie ich verstanden haben, nicht erst mit dem gesetzlichen Rentenbezug, sondern schon jetzt an. Aus dem Grund kann ich die Entscheidung der Kasse voll nachvollziehen.
Professor-X

Aw: Versorgungsbezüge während ATZ 4 Monate her #1074

  • Naivasha
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Genau das ist der Punkt

www.bkk.de/fileadmin/user_upload/PDF/Arb...rsteilzeitgesetz.pdf

2.4.3 dieses Rundschreibens. Ist meine ATZ gesetzwidrig?

Die bezogene Leistung war/ist mein Weihnachtsgeld aus mehr als 20 Jahren, gedacht zur Altersvorsorge.(Wurde 1981 als priv.LV begonnen und später umgewandelt).Der Firmenbezug bestand lediglich im Abführen des Weihnachtsgeldes an die Versicherung.

Aktuell in der Ruhephase zahle ich für mein halbiertes Einkommen 14.9 %, davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. (203 €)
Für die "Rente" zahle ich allein 15,5 % (67 € + Pflegeversicherung)
In der Summe sind das 270 € für das halbierte Einkommen .

Ohne ATZ wären es bei wesentlich höherem Einkommen 288 €.

die Nettobelastung ist also wesentlich höher und ich konnte keine sozial gerechtfertigte Begründung finden.

Meines Erachtens müsste die "Rente" während der ATZ ausgesetzt werden da sie mit dem Altersteilzeitgesetz kollidiert.

Hier wird bis zum eigentlichen Ruhestand ein Teil der Altervorsorge vernichtet , nur wegen eines zu geringen Einkommens.

hoffe dass es jetzt verständlicher wird warum Diskussionen zu Altersarmut besonders nerven.


Grüsse
Naivasha
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