Genau das ist der Punkt
www.bkk.de/fileadmin/user_upload/PDF/Arb...rsteilzeitgesetz.pdf
2.4.3 dieses Rundschreibens. Ist meine ATZ gesetzwidrig?
Die bezogene Leistung war/ist mein Weihnachtsgeld aus mehr als 20 Jahren, gedacht zur Altersvorsorge.(Wurde 1981 als priv.LV begonnen und später umgewandelt).Der Firmenbezug bestand lediglich im Abführen des Weihnachtsgeldes an die Versicherung.
Aktuell in der Ruhephase zahle ich für mein halbiertes Einkommen 14.9 %, davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. (203 €)
Für die "Rente" zahle ich allein 15,5 % (67 € + Pflegeversicherung)
In der Summe sind das 270 € für das halbierte Einkommen .
Ohne ATZ wären es bei wesentlich höherem Einkommen 288 €.
die Nettobelastung ist also wesentlich höher und ich konnte keine sozial gerechtfertigte Begründung finden.
Meines Erachtens müsste die "Rente" während der ATZ ausgesetzt werden da sie mit dem Altersteilzeitgesetz kollidiert.
Hier wird bis zum eigentlichen Ruhestand ein Teil der Altervorsorge vernichtet , nur wegen eines zu geringen Einkommens.
hoffe dass es jetzt verständlicher wird warum Diskussionen zu Altersarmut besonders nerven.
Grüsse
Naivasha