Guten Tag zusammen,
hier möchte ich mich in die Diskussion einmal einmischen. Gut heißen kann das sicherlich niemand, wenn jemand aus rein ästhetischen Gründen sich eine Frau eine Brustvergrößerung machen lässt und für Komplikationen dann die Versichertengemeinschaft aufkommen muss. Daher konnte auch die Aussage von Gesundheitsminister Bahr nicht nachvollzogen werden, dass die Kassen für die Kosten er Implantatentfernung aufkommen müssen.
Die Kassen selbst haben allerdings gleich darauf hingewiesen, dass sie die Kosten zwar im ersten Schritt zahlen, diese aber wieder von den Versicherten holen. Es gibt nämlich eine Leistungsbeschränkung, wenn die Leistungen wegen Selbstverschulden entstehen - s.
sozialversicherung-kompetent.de/20080424...ei-selbstverschulden
Aus diesem Gesichtspunkt können die Versicherten wieder beruhigt sein, dass hier die Beitragsgelder nicht für mutwillig verursachte Kosten ausgegeben werden.
Der Professor