Hallo Pino,
die Möglichkeit, dass Krankenkasse nun auch Privatrezepte oder Grüne Rezepte erstatten können, wurde durch eine gesetzliche Regelung gegeben. Diese gesetzliche Regelung wird durch das Versorgungsgesetz (in Kraft ab Januar 2012) geschaffen. Die Krankenkassen haben nun die Möglichkeit, die Erstattungsgrundlage in ihrer Satzung zu schaffen. Das heißt, es muss jede Krankenkasse selbst entscheiden, ob sie von der gesetzlichen Regelung für ihre Versicherten Gebrauch machen möchte. Daher kann die Erstattungspraxis bei den Kassen unterschiedlich sein und man sollte sich bei der Kasse direkt erkundigen.
Bei einem Grünen Rezept handelt es sich um ein Rezezpt, mit dem der Arzt lediglich die Medikamente/Arzneien empfiehlt, die man nehmen sollte. Diese Medikamente/Arzneien bekommen man in der Apotheke grundsätzlich auch ohne dieses Grüne Rezept. Medikamente/Arzneien, die hingegen verschreibungspflichtig sind, werden auf einem Privatrezept verschrieben.
Viele Grüße,
Kranitschko