Hallo Herr Schermer,
die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten zur Klinik, die der Arzt auf der Verordnung angibt. Die Klinik wiederum muss der Arzt entsprechend der medizinischen Notwendigkeit und unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten aussuchen.
Sollte die in der Verordnung genannte Klinik genommen werden, muss die Krankenkasse auch hierfür die entstehenden Fahrkosten tragen. Wird hingegen eine weiter entfernte Klinik gewählt, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Versicherten.
Gruß,
Kranitschko