Guten Abend Matty,
die Gutscheine sind meines Erachtens als Sachbezüge zu betrachten. Bei der Beitragsbemessung werden diese dann nicht herangezogen, wenn sie die Freigrenze von monatlich 44,00 Euro nicht übersteigen.
Relevant ist hier, wann der Arbeitgeber die Gutscheine ausgibt. Wann diese tatsächlich in Anspruch genommen (also verbraucht) werden, ist nicht maßgeblich. Das heißt, dass Sie auf die Gesundheitsvorsorge-Gutscheine, die Ihr Arbeitgeber ausgibt, keine Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen.
Viele Grüße
Kranitschko