Hallo Pinguin,
sollte die Arbeitsunfähigkeit über das Ende der Entgeltfortzahlung hinaus gehen, entfällt auch die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses. In der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt der Grund u. a. darin, dass ein Mitglied während des Krankengeldbezugs beitragsfrei ist. Damit fallen auch keine Beiträge an, welche durch den Arbeitgeber bezuschussungsfähig sind.
Weshalb gerade Ihr EDV-Programm hier einen höheren Zuschuss ausweist, kann ich mir nicht erklären bzw. hat auch nicht mit irgendwelchen rechtlichen Regelungen zu tun. Diesbezüglich würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie sich mit dem Anbieter der Software einmal in Verbindung setzen.
Viele Grüße,
Kranitschko