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Beitragszuschuss für freiwillig Versicherten
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Krankenversicherung Leistungsrecht
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THEMA: Beitragszuschuss für freiwillig Versicherten

Beitragszuschuss für freiwillig Versicherten 3 Monate, 2 Wochen her #1237

  • Pinguin
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Guten Tag,

ich bin Arbeitgeber und habe einen Beschäftigten, dessen Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Nun endete die Entgeltfortzahlung, so dass in einem Monat nur etwa 1.000 Euro Gehalt gezahlt werden müssen. Hat der Arbeitnehmer dennoch den vollen Anspruch auf den Zuschuss (279,23 Euro für die KV und 37,29 Euro für die PV)? Bzw. kann der Zuschuss nur anteilig aus dem tatsächlichen Entgelt von etwa 1.000 Euro berechnet werden.

Ich hoffe, mir kann hier jemand kurz eine Auskunft geben. Hierfür schon einmal an dieser Stelle herzlichen Dank!

Pinguin

Aw: Beitragszuschuss für freiwillig Versicherten 3 Monate, 2 Wochen her #1240

  • Kranitschko
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Hallo Pinguin,

Ihr Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf den Beitragszuschuss, wenn auch ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Sofern wegen dem Ende der Entgeltfortzahlung (mit anschließender Krankengeldzahlung) kein Entgelt mehr geleistet wird, besteht für die Zeit der Krankengeldzahlung auch kein Anspruch auf Beitragszuschuss mehr. Während des Bezugs von Krankengeld besteht sowieso Beitragsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Viele Grüße,
Kranitschko
Kranitschko

Aw: Beitragszuschuss für freiwillig Versicherten 3 Monate, 2 Wochen her #1246

  • Pinguin
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Hallo Kranitschko,

ich wollte eigentlich wissen, ob ich aus dem anteiligen Beitrag von etwa 1.000 Euro den Beitragszuschuss leisten muss. Die Lohnfortzahlung endet nämlich während des Monats.

Unser EDV-Programm weist nämlich den vollen Beitragszuschuss aus, obwohl nur ein Teilentgelt von etwa 1.000 Euro geleistet wird. Kennen Sie hier die rechtliche Regelung?

Aw: Beitragszuschuss für freiwillig Versicherten 3 Monate, 2 Wochen her #1247

  • Kranitschko
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Hallo Pinguin,

sollte die Arbeitsunfähigkeit über das Ende der Entgeltfortzahlung hinaus gehen, entfällt auch die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses. In der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt der Grund u. a. darin, dass ein Mitglied während des Krankengeldbezugs beitragsfrei ist. Damit fallen auch keine Beiträge an, welche durch den Arbeitgeber bezuschussungsfähig sind.

Weshalb gerade Ihr EDV-Programm hier einen höheren Zuschuss ausweist, kann ich mir nicht erklären bzw. hat auch nicht mit irgendwelchen rechtlichen Regelungen zu tun. Diesbezüglich würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie sich mit dem Anbieter der Software einmal in Verbindung setzen.

Viele Grüße,
Kranitschko
Kranitschko
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Aw: Beitragszuschuss für freiwillig Versicherten 3 Monate, 2 Wochen her #1249

  • Pinguin
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Hallo Kranitschko,

vielen Dank nochmals für die schnelle und ausführliche Antwort. Wir fragen beim Softwarehersteller einmal nach. Der von unserem Programm ausgewiesene Betrag hat uns komplett verunsichert.

Pinguin
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