Betrachtet man einmal die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen insgesamt, kann man eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, dass der Staat für die Beitragsausfälle aufkommt – diese also aus Steuermitteln beglichen werden. Wird nämlich von politischer Seite den gesetzlichen Kassen ein Versicherungsrisiko aufgebürdet, kommt es zu Steuerzuschüssen. Paradebeispiel hierfür ist, dass der Gesetzgeber möchte, dass die Familienversicherung in der GKV kostenlos ist. Infolge dessen gibt es auch Steuerzuschüsse. Ein weiteres Beispiel sind die Leistungen wegen Mutterschaft und Schwangerschaft. Diese haben nichts mit dem Risiko „Krankheit“ zu tun, weshalb es auch hier Steuerzuschüsse für diese Leistungen gibt.
Die Versicherungspflicht der bislang nicht krankenversicherten Bürger wurde im Jahr 2007 auch aufgrund eines politischen Wunsches, insbesondere unserer damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, eingeführt. Daher ist die richtige Folge, dass auch hier der Staat gerade steht.
Es kann meines Erachtens nicht korrekt sein, dass der Gesetzgeber den Kassen das Versicherungsrisiko aufbürdet und die Versicherten müssen dafür die Beiträge aufwenden.
Gruß,
Rothlübbers