Hallo Professor,
Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
Es ist korrekt, dass die Einkommensgrenze für das Jahr 2010 auf 365 Euro im Monat angehoben wurde. Sie orientiert sich immer an der Entwicklung der Bezugsgröße. Verfügen Familienangeörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreite, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedrüfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen jedoch 400 € im Monat.
Bezogen auf Ihren Fall, beträgt demnach die Einkommensgrenze 400 €. Die 400 Euro Grenze wurde nicht angepasst. Diese orientiert sich nach der Geringfügigkeitsgrenze für die sogenannten Minijobs. Und genau diese Grenze ist schon seit Jahren unverändert geblieben.
Ich wünsche Ihnen noch ein gesundes und zufriedenes neue Jahr.
Viele Grüße
Marcus Kleinlein
Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt
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