hallo,
nach aufforderung zur zahlung des zusatzbeitrages der dak habe ich folgendes im netz gefunden:
Die Höhe der Zusatzbeiträge darf ein Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten und wird nur bis zu Beitragsbemessungsgrenze berechnet (BBG 2010: 3.750 EUR). Der maximale Zusatzbeitrag beträgt somit 37,50 EUR. Krankenkassen, die Zusatzbeiträge von mehr als acht Euro erheben, müssen bei jedem Versicherten nachweisen, dass der Zusatzbeitrag nicht mehr als ein Prozent des Bruttolohns beträgt.
da ich unter diesem einen prozent liege, habe ich dieses der dak mitgeteilt.
als antwort kam folgendes:
der zusatzbeitrag ist von jedem mitglied, unabhängig vom einkommen, zu entrichten (§ 242 abs. 1 satz 3 sgb 5. buch in verbindung mit § 14 der datzung der dak
ich habe bisher noch keinen zusatzbeitrag gezahlt.
nun möchte die dak, dass ich für märz und april je 8 euro zahle und bietet mir noch zahlungsmodalitäten an.
ich verstehe nicht, wieso der märz wegfällt.
weiterhin habe ich gelesen, das hartz 4 empfänger diesesn zusatzbeitrag nicht zahlen müssen, bzw. diesen gezahlt bekommen.
meine rente liegt unter 800 €, wieso soll ich zahlen?
kann ich die dak auffordern mein einkommen zu prüfen?
für eine antwort wäre ich sehr dankbar