Hallo "Wurzelsepp",
die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Osteoporose-Untersuchung (Osteodensitometrie) dann, wenn ein Versicherter einen Knochenbruch ohne eine adäquate äußere Einwirkung erlitten hat und ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose besteht. Nähere Informationen können Sie unter:
sozialversicherung-kompetent.de/20080119...trische-untersuchung nachlesen.
Ob die Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse gegeben sind, entscheidet der behandelnde Arzt. Daher kann bei einem Versicherten ein Leistungsanspruch auf die Osteoporose-Untersuchung gegeben sein, während ein anderer Versicherter hierauf keinen Leistunganspruch hat. Die Kostenübernahme ist nicht von der jeweiligen Krankenkasse abhängig, bei der die Versicherung besteht.
Freundliche Grüße
Helmut Göpfert
Rentenberater