Wenn ich die Nachfrage vom Wurzelsepp

richtig verstanden habe bzw. interpretiere, wird erfragt, ob das Attest vom Arzt unter Umständen rückdatiert wird. Das wird der Arzt in der Praxis sicherlich nicht machen.
Was ich mitbekommen habe, ist es, vor allem wenn ein Betriebsrat im Hause ist, gar nicht so leicht möglich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen. Das ist im Einzelfall möglich und dieser muss dann auch entsprechend begründet werden.
Dies hat zur Folge, dass ein Mitarbeiter tatsächlich am ersten einer Arbeitsunfähigkeit den Arzt aufsuchen muss. Macht er dies, ist dies sicherlich kontraproduktiv, denn kein Arzt wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für nur einen oder zwei Tage ausstellen.