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Krankengeld bei erst kurzer Beschäftigung
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Krankenversicherung Leistungsrecht
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THEMA: Krankengeld bei erst kurzer Beschäftigung

Krankengeld bei erst kurzer Beschäftigung 10 Monate, 2 Wochen her #276

  • Sunshine
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Guten Tag,

ich habe erst am 29.04.2011 eine Beschäftigung aufgenommen und war dann gleich wegen eines privaten Unfalls krank (Beginn der Arbeitsunfähigkeit war der 01.05.2011). Da ein Arbeitgeber ja nicht verpflichtet ist, in den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses das Entgelt zu zahlen, hatte ich von meiner Krankenkasse (einer Betriebskrankenkasse) sofort Krankengeld erhalten.

Das Krankengeld wurde mir auch sofort ausgerechnet, nur kam mir das ganze zu wenig vor.

Auf Nachfrage bei der Krankenkasse konnte ich in Erfahrung bringen, dass mein neuer Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung erhielt, die dieser zur Berechnung des Krankengeldes auch ausgefüllt hat. Allerdings zieht die Krankenkasse nur die zwei Tage meiner neuen Beschäftigung für die Krankengeldberechnung heran. Was ich davor im April verdient habe, interessiert sie nicht. Die Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse war auf meine Fragen auch relativ knapp angebunden.

Kann mir einer sagen, ob das richtig ist, ob das Krankengeld nur aus einem Arbeitsentgelt von zwei Tagen berechnet wird??? Ich finde, hier müsste doch zumindest der ganze April 2011 zugrunde gelegt werden und nicht ausschließlich das geringe Entgelt meines neuen Arbeitgebers.

Ich danke schon mal,
Sunshine

Aw: Krankengeld bei erst kurzer Beschäftigung 10 Monate, 2 Wochen her #280

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Servus sunshin, so viel wie ich weiß muss die Krankenkasse das Entgelt heranziehen, welches erzielt worden wäre, wenn das gesamt Monat über gearbeitet worden wäre. Hier ist also so viel ich weiß immer das vereinbarte Bruttoarbeitsentgelt heranzuziehen und ein Nettoarbeitsentgelt zu errechnen. Ich denke es macht keinen Sinn, das Krankengeld nur von zwei Tagen Beschäftigung heranzuziehen.

Ich würde einen Neuantrag auf die Krankengeldberechnung stellen und gleich darauf hinweisen, dass die Berechnung ausführlich begründet und dargelegt wird, wenn weiterhin das bisher berechnete Krankengeld herauskommt. Diesen Bescheid kann dann ja einem Rechtsanwalt oder einem Rentenberater vorgelegt werden, die sich da auskennen.

Ciao, Hotspot
Hotspot
alias Holger Gr.
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Aw: Krankengeld bei erst kurzer Beschäftigung 10 Monate, 2 Wochen her #285

  • Sunshine
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Hallo hotspot,

danke für die Antwort. Allerdings hat mir die Krankenkasse bisher keinen schriftlichen Bescheid zugesandt. Die haben das alles nur telefonisch gemacht und waren da, wie gesagt, relativ knapp und bündig in ihren Aussagen.

Aw: Krankengeld bei erst kurzer Beschäftigung 10 Monate, 2 Wochen her #288

  • Professor-X
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Guten Tag sunshine,

auf den Bescheid von der Krankenkasse kann bestanden werden. Denn mit der Mitteilung der Krankengeldhöhe gibt die Krankenkasse (im Beamtendeutsch) einen Verwaltungsakt heraus.

Entsprechend § 33 Abs. 2 SGB X kann ein Verwaltungsakt schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltugnsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigte Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.

Das heißt also, wenn man von der Krankenkasse eine schriftliche Bestätigung haben möchte, wie das Krankengeld und vor allem auf welcher Rechtsgrundlage berechnet wird, dann muss dies schriftlich durchgeführt werden. Man kann sich also nicht telefonisch "abspeisen" lassen.
Professor-X
Letzte Änderung: 10 Monate, 2 Wochen her von Professor-X.

Aw: Krankengeld bei erst kurzer Beschäftigung 10 Monate, 1 Woche her #289

Sehr geehrte „sunshine“,

vielen Dank für die Nutzung des Forum Rentenberatung.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger haben sich in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben vom 29.11.2005 zur Berechnung, Höhe und Zahlung des kranken- und Verletztengeldes unter anderem mit den relevanten Entgeltabrechnungszeiträumen befasst, welche für die Berechnung des Krankengeldes herangezogen werden.

Unter Punkt 2.1.1.1.2.1 dieses Rundschreibens wird beschrieben welcher Entgeltabrechnungszeitraum für die Krankengeldberechnung relevant ist, wenn bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4-wöchiger Dauer noch nicht vorliegt, weil das Arbeitsverhältnis erst während eines laufenden Entgeltabrechnungszeitraums aufgenommen wurde. Danach ist grundsätzlich das vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an bis zum Tage vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitsentgelt der Berechnung des Regelentgelts zugrunde zu legen.

In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt bedeutet dies, dass für die Krankengeldberechnung als Entgeltabrechnungszeitraum der Zeitraum vom 29.04.2011 bis 30.11.2011 relevant ist. Auch wenn es sich in diesem Fall um ein Krankengeld handelt, welches aus „nur“ zwei Arbeitstagen berechnet wurde, dürften sich auf die Höhe des Krankengeldes keine gravierenden Änderungen ergeben, da das Krankengeld immer für den Kalendertag berechnet wird.
Helmut Göpfert
Registrierter Rentenberater
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Aw: Krankengeld bei erst kurzer Beschäftigung 10 Monate, 1 Woche her #294

  • Sunshine
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Sehr geehrter Herr Göpfert,

vielen Dank für die Information. Dies hätte mir meine Krankenkasse eigentlich auch gleich mitteilen können. Dann wären die ganzen Fragen gar nicht aufgetreten!

LG, Sunshine
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