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Student über 30
(1 Leser) (1) Gast
Krankenversicherung Leistungsrecht
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THEMA: Student über 30

Student über 30 10 Monate, 1 Woche her #295

  • Sonnyboy
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Servus an alle,

ich hab da mal ne Frage zur Krankenversicherung der Studenten. Ende dieses Monats werde ich leider schon 30. Jetzt bin ich noch in der Krankenversicherung der Studenten gesetzlich krankenversichert. Mein Studium geht aber noch bis Ende nächsten Jahres (Ende 2012).

Nun hätte ich die Möglichkeit, neben dem Studium noch etwas zu arbeiten. Die Firma würde sogar anmelden und die Beiträge übernehmen. Ich wäre dann also kein songenannter Werkstudent.

Weiß jemand zufällig, ob das geht oder darf ich die Versicherung über 30 nur als Student für die rund 130 Euro haben?

Grundsätzlich hätte ich auch die Möglichkeit in der privaten Krankenversicherung zu versichern, das möchte ich allerdings vermeiden!

Euer Sonnyboy
Letzte Änderung: 10 Monate, 1 Woche her von Sonnyboy.

Aw: Student über 30 10 Monate, 1 Woche her #301

  • Sturzflug
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Sers Sonnyboy,

ich empfehle hier wirklich die Alernativ mit der privaten Krankenversicherung in Erwägung zu ziehen. Sofern es dir um die Kosten und Beiträge für die Krankenversicherung geht, können diese in der privaten nämlich um einiges günstiger sein. Natürlich nur, wenn keine nennenswerten Vorerkrankungen vorliegen, die die private ja erfahrungsgemäß ausschließt oder den Versicherungsschutz komplett ablehnt.

Nach dem Studium müsste dann auch wieder ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich sein.

Gute Entscheidung, Sturzflug
Sturzflug

Aw: Student über 30 10 Monate, 1 Woche her #302

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Sofern das Studium nicht mehr im Vordergrund steht, sondern ein Beschäftigungsverhältnis, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten anmelden. Die Beschäftigung überwiegt im Vergleich zum Studium dann, wenn sie mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird. Hier geht man noch (teilweise als alten Zeiten) von einer 40 Stundenwoche aus. Wird man also mehr als die Hälfte arbeiten, steht die Beschäftigung im Vordergrund. Allerdings gilt die 20-Stunden-Grenze nicht, wenn die Stunden hauptsächlich in den Ferienzeiten oder in den Abend- und Nachtstunden geleistet werden.

Sofern der Arbeitgeber mitspielt, würde ich die Verträge so gestalten, dass ich als Arbeitnehmer versicherungspflichtig wäre. Damit zahlt Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zumindest vom Grundsatz) die Beiträge je zur Hälfte und der komplette Sozialversicherungsschutz würde bestehen. Vom Grundsatz schreiben ich deshalb, weil mit den Zusatzbeiträgen in der Krankenversicherung, den ganzen Zuzahlungen und dem Sonderbeitrag von 0,9 Prozent die Parität schon lange nicht mehr gegeben ist.
Professor-X
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Aw: Student über 30 10 Monate, 1 Woche her #305

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Ich kann hier nur empfehlen, in die private Krankenversicherung zu wechseln, wenn man die Gelegenheit dazu hat. Das was in der gesetzlichen derzeit abspielt ist nicht mehr normal und meiner Ansicht nach reines Versagen des Gesetzgebers.

Also, packe die Gelegenheit beim Schopf und wechsle in die PKV. Spätestens beim nächsten Arztbesuch merkst Du die Unterschiede und bist dankbar für die Entscheidung.

Gruß, Luxury
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Folgende Benutzer bedankten sich: Sonnyboy

Aw: Student über 30 10 Monate, 1 Woche her #306

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Hallo zusammen,

Dankeschön für die Antworten. Ich denke, ich versuche, dass mich mein Arbeitgeber ganz normal als Beschäftigten anmeldet, ich also Sozialversicherungspflichtig werden. Dadurch habe ich den bisherigen Krankenversicherungsschutz und auch für die Rente werden Beiträge gezahlt.

... Danke nochmal!

Euer Sonnyboy
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