Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich war letztes Jahr 10 Monate krank/arbeitsunfähig, danach zwei Monate in der Wiedereingliederungsphase. In dieser Zeit habe ich von meiner privaten Krankenkasse nach Ablauf der Lohnfortzahlung Krankentagegeld bekommen.
Seit 01.01. 2012 arbeite ich wieder 70%.
Im Oktober 2011 habe ich auf Anraten der Reha- Ärzte eine Teilerwerbsminderungsrente beantragt, da ich aufgrund einer Therapie nicht mehr 100 % arbeiten kann.
Jetzt wurde zu meiner Überraschung rückwirkend ab Juli 2011 (Zeitpunkt des Reha- Antrags) eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Sie wird allerdings nur anteilig bezahlt, da ich ja ein zusätzliches Einkommen habe.
Da ich gelesen habe, dass sich Rente + Krankentagegeld ausschließen, fürchte ich nun, dass ich das Krankentagegeld zurückzahlen muss. Ist das so? Ich habe allerdings auch in dieser Zeit nur teilweise die volle Rente erhalten, da ich teilweise vom Arbeitgeber noch Bezüge erhalten habe (Weihnachts- und Urlaubsgeld).
Da die Rente natürlich weit weniger als das Krankentagegeld ist, wäre es jetzt fatal, wenn ich das rückwirkend zurückzahlen müßte.
Hierzu habe ich schon beides gelesen. Die einen schreiben, es muss zurückbezahlt werden, die anderen schreiben, es wird nur mit der Rente verrechnet.
Ich bin etwas verwirrt. Ich war und bin ja die gesamte Zeit in einem Arbeitsverhältnis. Dass ich jetzt die volle EM- Rente habe und auch noch rückwirkend bevor ich den Antrag gestellt habe, ist ja einerseits toll, andererseits bringt es mich in finanzielle Schwierigkeiten, wenn ich ein halbes Jahr Krankentagegeld zurückzahlen soll.
Ausserdem musste ich ab dem 01.01.12 sowieso die private Krankenversicherung kündigen, da ich unter die Beitragsbemessungsgrenze gerutscht bin.
Kann mir da jemand einen Rat geben?
Danke und viele Grüße,
Peppi