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Krankentagegeld und EM- Rente
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Rentenversicherung
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THEMA: Krankentagegeld und EM- Rente

Krankentagegeld und EM- Rente 3 Wochen, 5 Tage her #1201

  • Peppi
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Hallo,

ich habe eine Frage.

Ich war letztes Jahr 10 Monate krank/arbeitsunfähig, danach zwei Monate in der Wiedereingliederungsphase. In dieser Zeit habe ich von meiner privaten Krankenkasse nach Ablauf der Lohnfortzahlung Krankentagegeld bekommen.

Seit 01.01. 2012 arbeite ich wieder 70%.
Im Oktober 2011 habe ich auf Anraten der Reha- Ärzte eine Teilerwerbsminderungsrente beantragt, da ich aufgrund einer Therapie nicht mehr 100 % arbeiten kann.

Jetzt wurde zu meiner Überraschung rückwirkend ab Juli 2011 (Zeitpunkt des Reha- Antrags) eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Sie wird allerdings nur anteilig bezahlt, da ich ja ein zusätzliches Einkommen habe.

Da ich gelesen habe, dass sich Rente + Krankentagegeld ausschließen, fürchte ich nun, dass ich das Krankentagegeld zurückzahlen muss. Ist das so? Ich habe allerdings auch in dieser Zeit nur teilweise die volle Rente erhalten, da ich teilweise vom Arbeitgeber noch Bezüge erhalten habe (Weihnachts- und Urlaubsgeld).

Da die Rente natürlich weit weniger als das Krankentagegeld ist, wäre es jetzt fatal, wenn ich das rückwirkend zurückzahlen müßte.
Hierzu habe ich schon beides gelesen. Die einen schreiben, es muss zurückbezahlt werden, die anderen schreiben, es wird nur mit der Rente verrechnet.

Ich bin etwas verwirrt. Ich war und bin ja die gesamte Zeit in einem Arbeitsverhältnis. Dass ich jetzt die volle EM- Rente habe und auch noch rückwirkend bevor ich den Antrag gestellt habe, ist ja einerseits toll, andererseits bringt es mich in finanzielle Schwierigkeiten, wenn ich ein halbes Jahr Krankentagegeld zurückzahlen soll.

Ausserdem musste ich ab dem 01.01.12 sowieso die private Krankenversicherung kündigen, da ich unter die Beitragsbemessungsgrenze gerutscht bin.

Kann mir da jemand einen Rat geben?

Danke und viele Grüße,
Peppi

Aw: Krankentagegeld und EM- Rente 3 Wochen, 3 Tage her #1202

  • holgerseidl
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Hallo Peppi,

aus meiner Erfahrung heraus kann ich Dir mitteilen, dass im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung hier keine Rückzahlung des Krankengeldes erfolgen darf. D.h. es erfolgt ein Ausgleich zwischen der Krankenkasse und der Rentenversicherung. Ich gehe fest davon aus, dass dies auch bei den Privaten so ist.

Viele Grüße

Holger

Aw: Krankentagegeld und EM- Rente 3 Wochen, 3 Tage her #1207

  • jockell
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Also ich denke auch, dass es auf einen Ersatzleistungsanspruch der Krankenkasse gegenüber der Rentenverswicherung hinausläuft. Kann doch nicht auf dem Rücken des Versicherten ausgetragen werden. Gibt doch sowas wie einen Vertrauensschutz - oder?

Aw: Krankentagegeld und EM- Rente 3 Wochen, 3 Tage her #1208

  • jockell
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Da fällt mir noch was ein, wurdest du vielleicht bei der Krankentagegeldzahlung darauf hingewiesen, dass diese unter Vorbehalt gezahlt wird? Könnte ja eventuell den Vertrauensschutz beenden?

Aw: Krankentagegeld und EM- Rente 3 Wochen, 2 Tage her #1209

  • Peppi
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Hallo,

danke für die Infos.

bei den 14-tägigen Bescheiden für das Krankentagegeld steht kein Vorbehalt der Auszahlung.

Die Rentenversicherung habe ich heute angerufen. Die verrechnen mit einer privaten Krankenversicherung keine Leistungen.
Das wäre mein Problem bzw. ist ja abhängig von meinen Vertragsbedingungen, was ja auch richtig ist.
Interessanterweise wird aber die Nachzahlung der Rente nicht ausbezahlt, da jetzt wohl mein Arbeitgeber auch noch Ansprüche stellt, da ich letztes Jahr zwar keinen Lohn, wohl aber Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten habe. Es wird immer verrückter.

Ich glaube, ich bin der erste Mensch, der einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegt, weil er nur teilerwerbsunfähig sein möchte und nicht voll. Dann hätte ich nämlich weniger Probleme. Durch die volle Erwerbsunfähigkeit, prüft gerade mein Arbeitgeber, ob nicht auch eine Kündigung und neuer Vertrag fällig sind. Auch das noch.

Grüße,
Peppi

Aw: Krankentagegeld und EM- Rente 3 Wochen, 1 Tag her #1212

  • Rothluebbers
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Hallo Peppi,

das ist ja wirklich ein Konstellation, die nicht alle Tage vorkommt. Ich denke auch, dass hier der Rentenversicherungsträger erst einmal einen Erstattungsanspruch bei der privaten Krankenkasse geltend macht. So viel wie ich weiß, wird in den Rentenbescheiden darauf hingewiesen, dass die Rente zunächst einbehalten wird, bis sämtliche Behörden ihren Erstattungsanspruch beziffert haben. Erst danach wird, wenn noch ein Restbetrag übrig bleibt, die Rente ausgezahlt.

Was steht denn im Rentenbescheid?

Wäre schön, wenn Sie uns hier auf dem Laufenden halten könnten, da sicherlich nicht nur ich das Thema interessant finde.

Mit freundliche Grüße
Rothlübbers
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