Ansprechpartner im Sozialversicherungsrecht

Viele Menschen können sich unter dem Berufsbild eines Rentenberaters sehr wenig vorstellen. Oftmals wird der Beruf mit dem eines Versicherungsberaters verbunden durch die ausschließliche Vermittlung von privaten Versicherungsleistungen verwechselt. Tatsächlich handelt es sich bei einem Rentenberater um einen ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet der gesetzlichen Sozialversicherung.

Durch den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg bzw. Landgericht Nürnberg-Fürth wurde ich im Jahre 2004 als Rentenberater für die Gebiete der Gesetzlichen

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung- und
  • Rentenversicherung

zugelassen.

Qualifizierter Spezialist

Im Sozialversicherungsrecht ist eine übergreifende Denkweise unumgänglich. Denn aus den verschiedensten Sachverhalten heraus, ist ein vernetztes Denken zwischen den einzelnen Zweigen zur Sozialversicherung erforderlich. So müssen oftmals bei einer Beratung zum Rentenrecht auch Bereiche aus der Krankenversicherung (z.B. Ansprüche auf Krankengeld oder Versicherungsschutz) oder Pflegeversicherung (z.B. Beitragspflicht, Pflegeeinstufung) miteinander betrachtet werden.
Nachdem es sich hier um ein hochkomplexes und vielschichtiges Aufgabengebiet handelt, das durch einen Laien nicht mehr auch im Hinblick auf die ständigen gesetzlichen Änderungen durchschaubar ist, bin ich für diese Angelegenheiten ihr qualifizierter Spezialist. Hierzu kann ich noch auf meine jahrzehntelange Erfahrung als Krankenkassenbetriebswirt verweisen.

Durchsetzung von Ansprüchen

Neben der ganzheitlichen Beratung erstreckt sich mein Aufgabengebiet auch auf die Unterstützung ihrer Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Kranken- Pflege- und Rentenversicherung. Dabei geht es u.a. um die Überprüfung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit einer Rente, die Feststellung ihres Krankengeldanspruchs, bis hin zur Durchsetzung einer Pflegestufe.

Ich vertrete Sie kompetent und vertrauensvoll. Dies gilt insbesondere auch dann im Widerspruchs- oder sozialgerichtlichen Klageverfahren. Denn Sie müssen wissen, dass ich als Prozessbevollmächtigter eine Zulassung bei allen bundesweiten Sozial- und Landessozialgerichten habe.

Gebühren

Als Rentenberater erhalte ich für meine Tätigkeit eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Angelegenheit, Schwierigkeit, Aufwand und Vermögensverhältnisse errechnet sich das Beratungshonorar. Allerdings kann ich Ihnen bereits vor oder spätestens bei Auftragserteilung mitteilen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. In einem sozialgerichtlichen Klageverfahren übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Uneingeschränktes Vertrauen

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist ein uneingeschränktes Vertrauen notwendig. Mein Fachwissen und persönlicher Einsatz sind die wesentlichen Bausteine um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen. Auch bin ich so ehrlich und fair ihnen im Vorfeld mitzuteilen, ob ein Widerspruch oder eine Klage überhaupt Sinn macht.

Gerne stehe ich für ihr Anliegen zur Verfügung. Rufen Sie mich an oder schreiben sie mir. Sie haben auch die Möglichkeit einer Onlineberatung. Das erforderliche Kontaktformular und die Telefonnummer entnehmen sie bitte aus meiner Internetseite http://rente-rentenberater.de

Tags: rentenberater, ansprüche