08. Oktober 2006
Registrierte Rentenberater
Das Sozialversicherungsrecht hat bereits eine sehr lange Geschichte. Vor knapp 130 Jahren wurde mit der Gründung der Gesetzlichen Krankenversicherung der erste Sozialversicherungszweig ins Leben gerufen. Mit der Einführung der Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – und dem jüngsten Zweig – der Pflegeversicherung hat die Sozialversicherung eine extrem hohe Bedeutung.
Änderungen im Sozialversicherungsrecht
Doch das Sozialversicherungsrecht unterliegt, auch aufgrund der sich ständig ändernden Anforderungen an die Sozialversicherung, permanenten Änderungen. Alleine am gesetzlichen Rentenrecht ist dies zu verdeutlichen. Durch die schrittweise Hochsetzung des Regeleintrittsalters auf das 67. Lebensjahr wurden viele Übergangsvorschriften geschaffen. Die Bürger sind kaum in der Lage, die eigenen Rechte und Ansprüche genau zu kennen. Genau in diesem Punkt sind registrierte Rentenberater seit geraumer Zeit ein extrem wichtiger Ansprechpartner. Schon im Jahr 1980 stellte der Deutsche Bundestag fest, dass sich Rentenberater bei der Unübersichtlichkeit des Sozialversicherungsrechts als unentbehrlich erwiesen haben. Dass das Berufsbild „Rentenberater“ eine lange Geschichte hat, ist daran zu erkennen, dass es diese bereits seit dem Jahr 1957 gibt.
Weshalb Rentenberater
Registrierte Rentenberater beraten umfassend und kennen sich in den Zweigen, für die eine Erlaubnis erteilt wurde, bestens aus. Daher sollte ein Rentenberater die erste Kontaktadresse sein, wenn es um Angelegenheiten aus den Bereichen der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung geht. Die Rentenberater helfen umfassend in allen Rentenangelegenheiten oder auch Angelegenheiten mit einer Berührung zum Rentenrecht kompetent weiter.
Die Rentenberater arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern und beraten ihre Kunden bzw. Mandanten neutral. Darüber hinaus stehen die Rentenberater unter der Aufsicht des Präsidenten des Amts- bzw. Landgerichts.
Tags: rentenberater, gesetzlichen, registrierte, sozialversicherungsrecht| < Zurück |
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